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Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich Ostheim v.d.Rhön

Der Erhalt des traditionell gewachsenen Erscheinungsbild der historischen Altstadt von Ostheim v.d.Rhön ist von hoher kultureller Bedeutung - erfahren Sie mehr!

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön hat das Ziel, das städtebauliche und baukulturelle Erbe zu erhalten und zu fördern. Deshalb hat der Stadtrat in der Sitzung vom 31.05.2022 die Gestaltungssatzung überarbeitet und neu erlassen. Die Gestaltungssatzung und die Erhaltungssatzung gelten für den Bereich der historischen Altstadt von Ostheim v.d.Rhön.


Nachfolgend können Sie die Satzungen sowie das Handbuch aufrufen:

Die Erhaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und wird somit für den besonders schützenswerten Teil der Stadt Ostheim v.d.Rhön aufgestellt. Für den Bau, die Veränderung oder den Abriss von baulichen Anlagen (in der Regel von Gebäuden, aber zum Beispiel auch von Mauerresten der Stadtmauer) gibt es im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung besondere Regelungen. So kann der Abbruch einer baulichen Anlage untersagt werden, wenn diese entweder allein oder im Zusammenspiel mit anderen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt, oder wenn die Anlage sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Errichtung einer Anlage darf untersagt werden, wenn die Baumaßnahme die städtebauliche Gestalt des Gebiets beeinträchtigt würde. Sie ist somit ein erweitertes Instrument, mit dem die Kommune auf Veränderung im Stadtbild Einfluss nehmen kann. Im Unterschied zur Gestaltungssatzung kann z.B. der Abbruch eines Gebäudes oder einer stadtbildprägenden Anlage verhindert werden.

Die Gestaltungssatzung hat, wie die Erhaltungssatzung auch, zum Ziel, das städtebauliche und baukulturelle Erbe der Stadt Ostheim v.d.Rhön zu erhalten und zu fördern. Die Satzung soll zur Handlungs- und Rechtssicherheit beitragen und das Bauen im Sinne eines qualitätsvollen Stadtbildes fördern. Die Satzung soll bauwillige Bürger und Architekten beim Bauen in der historischen Stadtmitte helfen und das jahrhundertelang gewachsene Stadtbild stützen. Veränderungen in Maßstab und Proportion sollen verhindert werden und Richtlinien für Fassadengestaltung und -gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Detailgestaltung werden dargestellt. Verfremdungen und Überformungen der vorhandenen ortsbildprägenden bzw. der historischen Bausubstanz und ortstypische Gestaltungselemente, die zu einem beliebig austauschbaren Stadtbild führen können, sollen vermieden werden und gutes, dem Stadtbild förderliches Bauen unterstützt werden.

Zuschüsse aus dem Kommunalen Förderprogramm sollen ein Anreiz für private Bauherrn sein, bei der Gestaltung ihrer Gebäude zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Dies gilt sowohl für Anbauten als auch für Umbau- und Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden. Für Neubauten gibt es jedoch keine Zuschüsse.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter "Bauen & Wohnen > Förderprogramme".

Gerne steht Ihnen die Bauverwaltung für weitere Fragen persönlich, telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung!