Baugrundstücke

Bauplätze "Burgstraße" in Ostheim v.d.Rhön

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön ist in ihrer Planung mit dem neuen Baugebiet "Burgstraße" in Ostheim v.d.Rhön nun so weit vorangeschritten, sodass die Kosten für den einzelnen Bauplatz feststehen und Sie die Möglichkeit haben, ein Baugrundstück zu erwerben.

Die Kosten für den einzelnen Bauplatz betragen 230 € / m².

Der Preis beinhaltet die reinen Grundstückskosten (i.H.v. 15 € / m²) und die Erschließungskosten (i.H.v. 215 € / m²). Aus ökologischen und ökonomischen Gründen hat die Stadt sich zudem entschlossen, das Baugebiet an das Nahwärmenetz anzuschließen. Deshalb fällt für den einzelnen Nahwärmeanschluss auf Ihrem Baugrundstück ein Baukostenzuschuss i.H.v. 14.000 € (netto) an.

Mit der Erschließung soll Mitte April 2024 begonnen werden. Im November soll die Fertigstellung erfolgen, sodass Sie 2025 mit Ihrem Bau beginnen können.

Bitte sprechen Sie uns hierzu an, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft

Den rechtsgültigen Bebauungsplan finden Sie  auf unserer Internetseite unter "Bauen & Wohnen > Bauleitplanung und kommunale Entwicklung > Bebauungspläne".

 

Möchten Sie einen Bauplatz erwerben oder resesrvieren?

Dann schicken Sie uns unten stehenden Antrag ausgefüllt zurück. Entweder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön.

Hinweis: Zurzeit sind die Bauplätze Nr. 1, 2, 5, 11, 21, 23 und 24 reserviert.

Bewerbung um ein Baugrundstück

Freie Bauplätze

Informationen zu den vorhandenen freien Bauplätzen erhalten Sie auf der Internetseite des Innenetwicklungs-Immobilienportals des Landkreises Rhön-Grabfeld

Landkreisweite Immobilienbörse

Machen Sie Ihren Traum vom eigenen Haus wahr!

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön mit ihren Ortsteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen bietet Ihnen Baugrundstücke in attraktiver Lage zu günstigen Preisen:

Ostheim am Fuße der Rhön vereint alle Vorzüge einer Kleinstadt mit Flair, die zum geselligen Bummeln, Shoppen und Wohnen einlädt. Geschäfte aller Verkaufsbranchen konzentrieren sich entlang der Marktstraße. Dabei steht die individuelle Beratung jedes Kunden im Mittelpunkt. Von A wie Auto bis Z – wie Zeitung und Zeitungsdruck findet der Bürger alle Dinge, des täglichen Lebens in unserer Stadt. Dienstleistungsbetriebe verschiedenster Art, Banken und Freizeiteinrichtungen wie Hallenbad, Sport- u. Spielplätze, Kindergärten und viele Geschäfte mit familiärer Atmosphäre garantieren, dass keiner sich alleingelassen fühlt. Ein aktives Vereinsleben lässt jeden Neubürger schnell Kontakte knüpfen. Die schöne Lage der Stadt nahe der Rhön mit intakter Umgebung verführt zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten wie Wandern, Biken, Skilaufen oder einfach nur Ausruhen.

Die Stadt Ostheim fördert den modernen Wohnungsbau durch die Bereitstellung preisgünstiger Bauplätze in einer ruhigen Wohngegend. Die Lage am Ortsrand am Fuße der Lichtenburg garantiert gute Lebensqualität, besonders für Familien. Im innerstädtischen Bereich fördert die Stadt die Modernisierung historischer Wohnhäuser durch ein spezielles kommunales Förderprogramm. Über die Autobahnanbindung A71 ist Ostheim schnell erreichbar.

Alle Ansprechpartner der Bauverwaltung finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön!

Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

Bauantrag & Baugenehmigung

Sie wollen bauen? Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn

  • das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und 
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. 

Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde dreifach einzureichen (ein Exemplar erhalten Sie mit der Genehmigung, die beiden anderen verbleiben bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung erforderlich sein; hierzu erteilt Ihre Bauaufsichtsbehörde Auskunft.

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in unserem Informationsblatt zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Internetseite des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Baugenehmigungsakten

Sie sind auf der Suche nach alten Baugenehmigungsakten?

Wenden Sie sich an das Staatsarchiv in Würzburg. Das Staatsarchiv ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens im Regierungsbezirk Unterfranken. Sie können über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Internetseite des Staatsarchivs zu finden ist, die gewünschten Unterlagen anfordern.

Internetseite des Staatsarchivs Würzburg