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Nachlass von Abwassergebühren für landwirtschaftlich verbrauchtes Spritzwasser und Großvieheinheiten

Die Stadt erlässt Landwirten auf Antrag Kanalgebühren für Brauchwasser und Abwasser in festgelegtem Umfang.

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön erlässt den Landwirten auf Antrag pro Hektar 700 Liter Kanalgebühr auf Brauchwasser für landwirtschaftliche Pflanzenschutzbehandlung bzw. 18 m³ Abwasser je Großvieheinheit pro Jahr. 

Wie alljährlich ist es notwendig, dass zum Nachweis der Flächen bzw. der Großvieheinheiten eine Kopie des Betriebsdatenblattes FNN des laufenden Jahres aus dem Mehrfachantrag für laufende Fördermaßnahmen vorgelegt wird, aus dem die Angaben ersichtlich sind. Sollte kein Nachweis erbracht werden, kann kein Nachlass auf Abwassergebühren für das laufende Jahr gewährt werden.

Bitte melden Sie Ihre Flächen und Großvieheinheiten bis spätestens 31.12.2025.

Für Rückfragen können Sie sich an die unten stehenden Kontaktdaten wenden.

Frau Hübner
Tel. 09777 9170-26
E-Mail: finanzverwaltung@ostheim.de