Die Anträge für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können zwar bereits abgegeben werden, die Wahlunterlagen werden aber erst im Februar erhältlich sein.
Grund dafür ist, dass die Frist für die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen erst am 20.01.2025 um 18.00 Uhr geendet hat. Nach dieser Frist muss der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden und es gibt Fristen zu beachten über evtl. Beschwerden über die Nichtzulassung bzw. Zurückweisung von Wahlvorschlägen, über die das Bundesverfassungsgericht ggf. bis 23.01.2025 entscheiden muss.
Letzter Tag für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist Donnerstag, der 30.01.2025. Das bedeutet, erst nach diesem Zeitpunkt können die Stimmzettel gedruckt werden.
Das heißt: Briefwahlanträge können bereits jetzt abgegeben werden, die Versendung bzw. Abholung der Unterlagen wird aber frühestens Anfang Februar möglich sein, wenn die Stimmzettel ausgeliefert wurden.