Arbeitsmarktfonds: Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (vor allem geht es um bessere Chancen für Langzeitarbeitslose, Ältere, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Menschen mit Behinderung, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie Migranten und Flüchtlinge).
Zweck und Gegenstand
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine "Anschubfinanzierung" oder eine befristete, vorzugsweise immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.
Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:
1) Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente ? Regionale Arbeitsmarktinitiativen
Dazu zählen insbesondere regionale Arbeitsmarktinitiativen ebenso wie neuartige Projekte zur Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen. Ebenso sind dies Projekte im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels auf dem regionalen Arbeitsmarkt und Maßnahmen, welche die Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt in den Blick nehmen.
2a) Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
Im Rahmen dessen können neuartige Maßnahmen
- zur Förderung von Ausbildungsaktivitäten,
- zur Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung oder Berufsschule, beim Übergang von der Berufsschule (Schulabgangsklassen und Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, sog. JoA-Klassen) in die Berufsausbildung sowie
- zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem gefördert werden, soweit keine anderweitige, insbesondere gesetzliche Förderung erfolgt.
2b) Ausbildungsakquisiteure für deutsche Jugendliche, für Jugendliche mit Migrationshintergrund (AQ)
Die Zielgruppe wird über die Möglichkeiten der Berufsausbildung sowie Gewinnung und Sicherung von Ausbildungsstellen informiert und beraten.
2c) Akquisiteure für Studienabbrecher (AQ'S)
Junge Menschen, die ihr Studium an einer bayerischen Hochschule oder Universität abgebrochen haben oder abbrechen werden, sollen für eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem gewonnen werden. Daneben werden Kontakte zu Unternehmen gepflegt, die der gezielten Suche von geeigneten Ausbildungsplätzen dienen sollen.
3) Die Maßnahmen wurden ausgesetzt.
4) Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
Mit den Maßnahmen sollen Frauen erreicht werden, die ihre Potentiale einsetzen und entwickeln möchten um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt sollen ausgeglichen werden.
5) Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit den Maßnahmen sollen insbesondere Jugendliche und ältere Menschen über 50 mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben, unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Kosten (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Beim Förderschwerpunkt 2b befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Sachkosten dürfen 15 % der Personalkosten nicht überschreiten.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hausanschrift
Odeonsplatz 3
80539
München
Postanschrift
80524
München
Kontakt
Telefon: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Webseite: http://www.stmi.bayern.de |
Zum Amt im Bayernportal ...
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Hausanschrift
Winzererstr. 9
80797
München
Postanschrift
80792
München
Kontakt
Telefon: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Webseite: http://www.stmas.bayern.de |
Zum Amt im Bayernportal ...
Zuständig
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Postanschrift
97064
Würzburg
Kontakt
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Webseite: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Zum Amt im Bayernportal ...