Kartellrechtliche Aufsicht: Marktbeherrschende Unternehmen
Die kartellrechtliche Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen umfasst zwei Kernfelder:
- Missbrauchsaufsicht über die Preisgestaltung marktbeherrschender Unternehmen:
Diese dürfen mit ihren Preisforderungen nicht über Entgelte hinausgehen, die sich bei wirksamem Wettbewerb ergäben. - Durchsetzung des kartellrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbots:
Marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen dürfen gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln und ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, andere Unternehmen in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten unbillig zu behindern.
Zuständige Behörden:
Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig.
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Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Hausanschrift
Prinzregentenstr. 28
80538
München
Postanschrift
80525
München
Kontakt
Telefon: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2760
E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de
Webseite: http://www.stmwi.bayern.de |
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