Breitbandverfahren3

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 3

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Teilbereichen des Stadtgebietes nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Stadt Ostheim v.d.Rhön durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 01.07.2019)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 01.07.2019)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.07.2019)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 27.12.2018)

4c. Auswahlverfahren - Bekanntmachung -neu- (Veröffentlichung vom 09.05.2018)

4b. Auswahlverfahren - Aufhebung (Veröffentlichung vom 09.05.2018)

4a. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 20.11.2017)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 20.11.2017)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (22.06.2017)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (22.06.2017)

8. Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Stadt Ostheim v.d.Rhön

Ostheim v.d.Rhön, den 01.07.2019

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

7. Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Ostheim v.d.Rhön und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Stadt Ostheim v.d.Rhön und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 20.02.2019 unterzeichnet. Hinten von links: Herr Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Wolfgang Neumann (Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH), Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH)
Vorne von links: Herr Bürgermeister Ulrich Waldsachs (Stadt Ostheim v.d.Rhön), Herr Bürgermeister Georg Menninger (Gemeinde Hollstadt), Herr Bürgermeister Wolfgang Seifert (Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale)

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Stadt Ostheim v.d.Rhön finden Sie hier:

Stellungnahme der Stadt Ostheim v.d.Rhön zum Abschluss des Kooperationsvertrages

Ostheim v.d.Rhön, den 01.07.2019

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

6. Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 27.06.2019 durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an Herrn 2. Bürgermeister Ralf Diepholtz überreicht.

Von links: Herr Finanzminister Albert Füracker, Herr 2. Bürgermeister Ralf Diepholtz

Ostheim v.d.Rhön, den 01.07.2019

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

5. Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Ostheim v. d. Rhön in seiner Sitzung vom 10.12.2018 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Stadt Ostheim v.d.Rhön beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch den Netzbetreiber nachvollziehbar aufgeklärt, sodass das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Angebot als plausibel angesehen werden kann. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Stadt Ostheim v. d. Rhön bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Ostheim v.d.Rhön, den 27.12.2018

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

4c. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (neu)

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet-in-bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Ostheim v. d. Rhön die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 18.06.2018, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Stadt Ostheim v.d.Rhön
℅ VGem Ostheim v.d.Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d.Rhön 


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Ostheim v.d.Rhön, den 09.05.2018

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

4b. Auswahlverfahren - Aufhebung

Aufhebung des Auswahlverfahrens vom 20.11.2017 (Freischaltung im zentralen Onlineportal vom 21.11.2017)
Das Auswahlverfahren vom 20.11.2017 für das Erschließungsgebiet "Versorgungslücken sowie Rand- und Außenbereiche" wird aufgehoben, da in allen abgegebenen Ausbauangeboten eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als 1.153.000 Euro ausgewiesen wurde.

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön startet ein weiteres Auswahlverfahren mit einem deutlich verkleinerten Erschließungsgebiet.

Ostheim v.d.Rhön, den 09.05.2018

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

4a. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet-in-bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Ostheim v. d. Rhön die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 29.12.2017, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Stadt Ostheim v.d.Rhön
℅ VGem Ostheim v.d.Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d.Rhön

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Ostheim v.d.Rhön, den 20.11.2017

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

3. Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön hat im Zeitraum vom 22.06.2017 bis zum 31.07.2017 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Ostheim v.d.Rhön im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

Ostheim v.d.Rhön, den 20.11.2017

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

2. Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Ostheim v.d.Rhön gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 31.07.2017 an folgende Adresse zu richten:

Stadt Ostheim v.d.Rhön
℅ VGem Ostheim v.d.Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d.Rhön 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Ostheim v.d.Rhön, den 22.06.2017

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:

Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Ostheim v.d.Rhön, den 22.06.2017

Ulrich Waldsachs
1. Bürgermeister