Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Verwandte Leistungen
Zuständig
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Hausanschrift
Marktstr. 24
97645
Ostheim v.d.Rhön
Postanschrift
Postfach 1260
97642
Ostheim v.d.Rhön
Kontakt
Telefon: +49 9777 9170-0
Fax: +49 9777 9170-25
E-Mail: vg@ostheim.de
Webseite: http://www.ostheim-vgem.de |
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