Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind vor allem in den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Industrie- und Handelskammern verleihen den Sachverständigen einen Rundstempel und stellen einen Sachverständigenausweis aus.
Weiterführende Links
- Sachverständigenverzeichnis (bundesweit)
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8000 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Effektive Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche nach dem richtigen Sachverständigen.
- Institut für Sachverständigenwesen e.V. - Bestellungsvoraussetzungen
Zuständig
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Hausanschrift
Mainaustr. 33
97082
Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33
97082
Würzburg
Kontakt
Telefon: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Webseite: https://www.wuerzburg.ihk.de |
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